ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Version: 1.0
Gültig ab: 01.08.2011
1 ALLGEMEINES:
1.1. Die van Hek & Partner OG, nachfolgend kurz als Hek & Partner bezeichnet, arbeitet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge.
1.2. Darüber hinausgehende Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der vertretungsbefugten Organe von Hek & Partner mit firmenmäßiger Fertigung.
1.3. Der Käufer bestätigt den Code of Conduct, welcher auf www.hekundpartner.com veröffentlicht ist, zu kennen und erklärt dessen Bestimmungen einzuhalten.
2 ANGEBOTE, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
2.1. Die Angebotspreise und Rabattsätze von Hek & Partner gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Nettopreise ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne Zustellung, ohne Nachlaß, in Euro. Die Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen aufgrund höherer Gestehungskosten, Erhöhung von Zollen, Änderungen offizieller Wechselkurse oder sonstiger Spesen. Derartige Erhöhungen fallen in die Zahlungspflicht des Käufers. Aus derartigen Preiserhöhungen kann ein Rücktrittsrecht nicht abgeleitet werden.
2.2. Die Angebote von Hek & Partner erfolgen freibleibend und unverbindlich. Der jeweilige Käufer ist an seine Angebote oder Bestellungen zumindest über 30 Tage gebunden.
2.3. Hek & Partner ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von der sofortigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises abhängig zu machen.
2.4. Forderungen von Hek & Partner sind sofort nach Rechnungslegung fällig. Selbst bei nicht selbst verschuldetem Zahlungsverzuge ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österr. Nationalbank zu bezahlen. Hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Hek & Partner ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Weg an den Käufer zu übermitteln.
2.5. Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises verbundenen Mahnspesen, Kosten und Barauslagen in voller Höhe zu ersetzen, so daß Hek & Partner aus der Eintreibung seiner Forderungen unter keinen Umständen Kosten, aus welchem Titel immer, entstehen dürfen.
2.6. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung von Gegenforderungen steht dem Käufer nicht zu, insbesondere dürfen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche nicht als Grund für die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen dienen.
3 EIGENTUMSRECHT:
3.1. Hek & Partner liefert die Erzeugnisse „ab Werk“ (EXW) gemäß Incoterms 2010. Die nach Fertigstellung der vertragsgegenständlichen Produkte durchgeführte Lagerung der vertragsgegenständlichen Produkte durch Hek & Partner sowohl auf eigenen als auch auf Lagerplätzen Dritter erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Verladung der Erzeugnisse auf die vom Käufers beizustellenden Transportmittel erfolgt durch Hek & Partner auf Risiko des Käufers.
3.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises mit sämtlichen Nebengebühren, Zinsen und Kosten Eigentum von Hek & Partner. Bei einem bestehenden Kontokorrentverhältnis bleibt das Eigentumsrecht so lange aufrecht, als nicht alle in diesem Punkt genannten Forderungen beglichen sind und der gesamte Saldo aus dem Kontokorrentverhältnis abgedeckt ist.
3.3. Die Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Diesfalls tritt der Käufer sämtliche ihm aus dieser Veräußerung zustehenden Rechte (Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte usw.) an Hek & Partner ab. Auf Verlangen von Hek & Partner ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung zu übergeben und über sämtliche ausstehenden Forderungen sofort Rechnung zu legen.
3.4. Hek & Partner ist berechtigt, für den Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Ware auf Kosten des Käufers ohne weiteres Einvernehmen abzuholen und sämtliche dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
3.5. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, außer der Verkäufer erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
4 GEWÄHRLEISTUNG/PRODUKTHAFTUNG:
4.1. Die Gewährleistungsfrist entspricht der vom Hersteller angebotenen Gewährleistungsfrist ab Auslieferung an den Endkunden. Bei Ware zweiter Wahl bzw. gebrauchten Geräten wird die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
4.2. Hek & Partner ist bemüht, Liefer- und Fertigstellungstermin genau einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich aber auch zur Abnahme nach dem Liefertermin. Nach Überschreiten des Liefertermins in der Dauer eines Monates hat der Käufer das Recht, unter Setzung einer 8-wöchigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch für derartige Mängel ausgeschlossen. Später auftretende Mängel hat der Käufer ebenfalls unverzüglich mit den gleichen Rechtsfolgen telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes Hek & Partner bekanntzugeben. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn an der Ware von dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen vorgenommen werden. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Voraussetzung, daß der Käufer alle Vorschriften von Hek & Partner über Behandlung des Kaufgegenstandes vollinhaltlich befolgt. Voraussetzung ist weiters die sachgemäße Verwendung und Lagerung durch den Käufer, wofür im Streitfall der Käufer beweispflichtig ist.
4.4. Der Käufer ist im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, zur Verbesserung eine Frist von mindestens 6 Wochen einzuräumen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat er nur unter der Voraussetzung, daß alle innerhalb angemessener Frist durchgeführten Verbesserungsversuche ergebnislos sind. Der Käufer ist verpflichtet, Hek & Partner bei der Durchführung von Gewährleistungsverpflichtungen nach Tunlichkeit zu unterstützen und diesbezüglich alle Weisungen von Hek & Partner zu beachten.
4.5. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Gewährleistungsanspruch ist natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung und Havarie zurückzuführen ist. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs oder der Weitergabe innerhalb der Gewährleistungsfrist.
4.6. Schadenersatzansprüche gegen Hek & Partner bestehen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Hek & Partner. Im Falle unabwendbarer Ereignisse oder höherer Gewalt sowie Arbeitseinstellung, Streiks, Betriebsstörungen, Transporthindernissen etc. darf Hek & Partner die Lieferung entsprechend reduzieren oder ganz vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Käufer deswegen Schadenersatzansprüche zustehen. Bei einer solchen vorübergehenden Störung ist Hek & Partner berechtigt, die Lieferung auch noch innerhalb angemessener Frist nach dessen Wegfall zu erbringen.
4.7. Im Fall der Mangelbehebung durch Hek & Partner verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Frist nicht. Lediglich hinsichtlich ausgetauschter Originalersatzteile beginnt die Gewährleistungsfrist ab Übergabe neu zu laufen.
4.8. Produkthaftungsansprüche für Schaden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen sind ausgeschlossen. Die Waren werden vom Käufer im Rahmen seines Unternehmens angeschafft bzw. gemietet.
4.9. Gewährleistung wird nur übernommen, wenn die Überprüfung und Wartung gemäß Wartungsanleitung des Herstellers termingerecht durch einen von Hek&Partner freigegebenen Kundendienst durchgeführt wird.
4.10. Die Produkte bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes bzw. Unternehmens über die Behandlung sowie im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstiger Hinweise bei vorsichtiger und sorgfältiger Betrachtungsweise erwartet werden kann. Dem Käufer ist es untersagt, die Ware auf solche Art darzutun, daß eine darüber hinausgehende Sicherheitserwartung entstehen kann.
4.11. Ausdrücklich festgehalten wird, daß die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. als Annäherungswerte zu betrachten und unverbindlich sind.
4.12. Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
4.13. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung isd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
5 ÜBERNAHME / ANNAHMEVERZUG / LIEFERFRISTEN:
5.1. Wird die Versendung der Ware oder Fertigstellung der Arbeiten durch Umstände verzögert, die auf Seiten des Käufers liegen, wird die Ware auf dessen Gefahr und Kosten eingelagert. Als Lagerentgelt wird der doppelte Betrag des für konzessionierte Lagerhalter örtlich üblichen Betrages vereinbart. Die Arbeit wird so lange eingestellt, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Nebenforderungen bezahlt. Aus einer diesbezüglichen Verzögerung hat der Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche. Er hat seinerseits die dadurch aufgelaufenen Mehrkosten vor Beginn der Weiterführung der Arbeiten zu ersetzen.
5.2. Im Falle des Annahmeverzuges oder der Einlagerung der Ware durch Hek & Partner hat der Käufer seinen Anspruch auf Übersendung verloren. Er hat nur mehr ein Recht auf Herausgabe der Ware bei Bezahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch des gesamten Lagerentgeltes. Annahmeverzug tritt auch ein im Falle, daß die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers zu bezweifeln ist. Diesfalls ist Hek & Partner berechtigt, auf Kosten des Käufers eine Bankgarantie zu verlangen.
5.3. Für den Fall der Nichterfüllung durch den Käufer, aus welchen Gründen immer, ist Hek & Partner berechtigt, eine Stornogebühr von 20% des Warenbruttowertes zu begehren.
5.4. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen akzeptiert der Käufer ohne Ansprüche auf Schadenersatz oder Rücktrittsrecht geltend zu machen
5.5. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers
6 GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ergeben, wird ausschließlich das in der Stadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts anzuwenden.
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